Die Corona-Pandemie hat unsere Wirtschaft in weiten Teilen des Landes lahmgelegt. Logische Konsequenz ist, dass Neuanschaffungen erst einmal zurückgestellt werden. Dies wiederum führt zu einer weiteren Abschwächung der
Konjunktur. Um diesen negativen Trend zu durchbrechen, greift der Gesetzgeber auf altbekannte Mittel zurück: die degressive Abschreibung. Investieren Sie in den Jahren 2020 und 2021 in bewegliche Wirtschaftsgüter, so wird der Abschreibungssatz um das 2,5-fache erhöht. Gedeckelt wird die Abschreibung auf 25%. Dieser Prozentsatz wird dann in den Folgejahren auf den Restbuchwert angewandt, so dass die Abschreibung in den Folgejahren niedriger wird. Dabei wird in jedem Jahr geprüft, ob der Übergang zur linearen, also gleichbleibenden Abschreibung günstiger ist. In dem Fall erfolgt der Wechsel. Corona-Pandemie hat unsere Wirtschaft in weiten Teilen des Landes lahmgelegt. Logische Konsequenz ist, dass Neuanschaffungen erst einmal zurückgestellt werden. Dies wiederum führt zu einer weiteren Abschwächung der Konjunktur.
Um diesen negativen Trend zu durchbrechen, greift der Gesetzgeber auf altbekannte Mittel zurück: die degressive Abschreibung. Investieren Sie in den Jahren 2020 und 2021 in bewegliche Wirtschaftsgüter, so wird der Abschreibungssatz um das 2,5-fache erhöht. Gedeckelt wird die Abschreibung auf 25%. Dieser Prozentsatz wird dann in den Folgejahren auf den Restbuchwert angewandt, so dass die Abschreibung in den Folgejahren niedriger wird. Dabei wird in jedem Jahr geprüft, ob der Übergang zur linearen, also gleichbleibenden Abschreibung günstiger ist. In dem Fall erfolgt der Wechsel.